Der Arbeitskreis „Politischer Leistungsvergleich“ besteht aus nicht parteigebundenen Wählern, u.A. Markus Dittberner, Dietrich Krebs, Jörg-Hinrich Krebs, und Oliver Pulz. Wir möchten mittels diesem Katalog von uns bewegenden Fragen einen Vergleich der Leistungsfähigkeit der 6 Parteien CDU/CSU, FDP, Grüne, PDS und SPD hinsichtlich Knowhow bezüglich vergangener Entwicklungen und der Planung für die Zukunft durchführen. Das Ergebnis soll als Entscheidungshilfe für unsere eigene Wahlentscheidung dienen aber auch anderen Wählern zur Verfügung stehen.
Die Antworten an dietrich.krebs@web.de bis zum 16.9.02 werden unverändert, unkommentiert und ungekürzt den Fragen entsprechend der obigen alphabetischen Reihenfolge der Parteien zugeordnet auf der Internetseite www.menschenwelt.de innerhalb von 2 Tagen nach dem Eintreffen veröffentlicht. Das Dokumentenformat muß pdf, doc oder htm sein, 1 MB darf nicht überschritten werden.
CDU:
innenpolitik@cdu.de; wirtschaftspolitik@cdu.de; aussenpolitik@cdu.de; familienpolitik@cdu.de;
fraktion@cducsu.de
CSU : info@csu-bayern.de - siehe
FDP: Pressestelle@fdp-bundestag.de
Grüne: info@gruene.de;
epost@gruene-fraktion.de
PDS: fraktion@pds-im-bundestag.de
SPD: http://www.spd.de/servlet/PB/menu/1009331/index.html
http://www.bundeskanzler.de/E-Mail-an-den-Kanzler-.7727.htm
Empfang bis 16.9.: von allen Parteien kam mindestens eine Lesebestätigung, ausgenommen von der SPD, das Formular bestätigte nur den Empfang des Textes.
Antworten kamen bis zum 16.9. nur von CDU, CSU und PDS.
Sozial- und Gesundheitspolitik
Wirtschafts-, Umwelt- und Forschungspolitik
Aussenpolitik und Verteidigungspolitik
Stellungnamen zur Beantwortbarkeit der Fragen
Zu 1. und 2.
In Deutschland gibt es
bisher keine übergreifende und kontinuierliche Berichterstattung zur
Entwicklung des Bildungswesens. Das Forum Bildung, in dem Bund und Länder
zusammengearbeitet haben, hat in seinem Abschlussbericht dringend empfohlen,
eine solche Berichterstattung in Auftrag zu geben.
Mit unseren Stimmen hat
der Bundestag in diesem Jahr die Bundesregierung aufgefordert, einmal pro
Legislaturperiode einen umfassenden nationalen Bildungsbericht, der von einem
unabhängigen Forschungsinstitut erstellt wird, vorzulegen, weil die bisher zur
Verfügung stehenden Daten nicht ausreichen, um aussagefähige und vergleichbare
Angaben über das deutsche Bildungssystem zu machen.
Die Bundesregierung soll
aus den bisher vorliegenden Studien u. a. folgende Konsequenzen ziehen: Es gibt
keinen Grund, die alleinige Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen in
Frage zu stellen; ein umfassender nationaler Bildungsbericht der
Bundesregierung ist bei Zusammenfügung der bekannten Daten von Bund und Ländern
überflüssig; ein nationaler Sachverständigenrat wird der geteilten
Verantwortung zwischen Bund und Ländern nicht gerecht.
Wir haben betont, dass
ein stärkeres Engagement des Bundes im Bereich der Bildung gebraucht werde;
Grundlage hierfür biete Artikel 91b des Grundgesetzes. Die Öffentlichkeit habe
einen Anspruch darauf im Rahmen eines umfassenden Berichtes, über die
Realisierung der Chancengleichheit und über die Verwendung von Haushaltsmitteln
durch Bund, Länder und Kommunen informiert zu werden, aus der dann Handlungen
abgeleitet werden könnten. Dies sei bisher durch keinerlei Berichterstattung
gewährleistet. Trotz der primären Zuständigkeit von Ländern und Kommunen
bestehe eine bundesstaatliche Gesamtverantwortung für die Entwicklung des
Bildungssystems; damit werde nicht in die Kulturhoheit der Länder eingegriffen.
Nach unserer Vorstellungen sollten in Bildung mehr öffentliche Mittel investiert werden. Insbesondere für die Verbesserung der materiellen Situation auf allen Ebenen des Bildungswesens, die Ausstattung der Schulen mit modernen Fachräumen, Lehr- und Lernmitteln, Computern und Medienzugängen sind ebenso erforderlich wie die Verbesserung der Personalsituation. Das erfordert die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes und der Länder. Die Bildungsausgaben, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, müssten auf 7 – 8% nahezu verdoppelt werden.
Zu 3.
Der beste Jugendschutz sind nach unserer Auffassung verantwortungsbewusste Jugendliche. Deswegen ist es wichtig, ihnen frühzeitig Verantwortung zu übertragen. Bevormundung und Repression schaffen keine eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Das aber sollte das Ziel von Erziehung und Jugendschutz sein. Selbstbewusste Persönlichkeiten brauchen keine Gewaltphantasien, keine Film-Helden und keine „Ballerspiele“ um sich gut zu fühlen. Bildung und sinnvolle Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sind die wichtigste Grundlage. Die Politik macht sich unglaubwürdig, wenn sie für Jugendliche Filme verbietet, in denen der Krieg verherrlicht wird, und wenn sie gleichzeitig Krieg als Mittel der Politik wieder salonfähig macht. Die Ursache für Gewalt und „Verrohung“ den Medien anzulasten ist zu einfach. Auch das Vorbild der Erwachsenen und die reale Situation in der Gesellschaft wirken auf Kinder und Jugendliche.
Die PDS setzt sich als ein erster entscheidender Schritt für ein Werbeverbot für Alkohol und Zigaretten ein.
Zu 4. und 5.
Die PDS tritt dafür ein, den Bildungsbereich auf bundesweit geltende rahmenrechtliche Grundlagen zu stellen. Diese hätten zum Ziel, bestimmte Standards im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten, die Vergleichbarkeit aller Abschlüsse zu sichern sowie gleichwertige Bedingungen für die Arbeit der Bildungseinrichtungen und ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen herzustellen. Diese Gewährleistung bundesweiter Standards ist nicht nur wegen der geforderten Mobilität der Menschen nötig, sondern auch ein Gebot der gleichwertigen Lebensverhältnisse in ganz Deutschland, wie sie ebenfalls vom Grundgesetz gefordert werden.
Im Zusammenhang mit solchen bundesweiten rahmenrechtlichen Regelungen bliebe den Ländern noch genügend Spielraum für konkrete gesetzliche Ausgestaltung entsprechend ihrer spezifischen Bedingungen und Entwicklungsperspektiven.
Zu 3.
Der beste Jugendschutz sind
nach unserer Auffassung verantwortungsbewusste Jugendliche. Deswegen ist es
wichtig, ihnen frühzeitig Verantwortung zu übertragen. Bevormundung und
Repression schaffen keine eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten. Das aber sollte das Ziel von Erziehung und Jugendschutz sein.
Selbstbewusste Persönlichkeiten brauchen keine Gewaltphantasien, keine
Film-Helden und keine „Ballerspiele“ um sich gut zu fühlen. Bildung und
sinnvolle Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sind die wichtigste
Grundlage. Die Politik macht sich unglaubwürdig, wenn sie für Jugendliche Filme
verbietet, in denen der Krieg verherrlicht wird, und wenn sie gleichzeitig
Krieg als Mittel der Politik wieder salonfähig macht. Die Ursache für Gewalt
und „Verrohung“ den Medien anzulasten ist zu einfach. Auch das Vorbild der
Erwachsenen und die reale Situation in der Gesellschaft wirken auf Kinder und
Jugendliche.
Die PDS setzt sich als ein erster entscheidender Schritt für ein Werbeverbot für Alkohol und Zigaretten ein.
4.
Wie wollen Sie Einfluss nehmen auf die Einhaltung von Mindeststandards bei der Gestaltung
der Lehrpläne und Schulabschlüsse, die im Moment Ländersache sind?
5.
Wollen Sie ein einheitliches Abitur in Deutschland und für gew. Studienfächer
einen Numerus Clausus wieder einführen ?
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Behrendt, Lisa [mailto:lisa.behrendt@cdu.de]
Gesendet: Montag, 9. September 2002 11:24
An: 'dietrich.krebs@web.de'
Betreff: Ihre E-Mail vom 5. September 2002
CDU-Bundesgeschäftsstelle
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Herrn
Dietrich Krebs
Per E-Mail: dietrich.krebs@web.de
Berlin, 9. September
2002
Fachbereich Sozial- und
Gesellschaftspolitik
Albert Markstahler
Telefon: 030 / 220 70-331
Telefax: 030 / 220 70-319
E-mail: albert.markstahler@cdu.de
g:\sozial\briefe\ma-krebs.doc
Sehr geehrter Herr Krebs,
für Ihre E-Mail vom 5. September 2002 danke ich Ihnen.
Das grundsätzliche Problem der Gesundheitspolitik in Deutschland - eine finanzierbare und leistungsstarke medizinische Versorgung der Bevölkerung zu sichern - kann nur durch eine Gesamtkonzeption für eine Strukturreform des Gesundheitswesens gelöst werden, bei der die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen und gesetzliche und private Krankenversicherungen auch weiterhin bestehen bleiben.
Die Union lehnt eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze über das bisherige jährliche Maß hinaus ab. Denn bei einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung steht der Wert der in Anspruch genommenen Leistung zu der Höhe der Beitragsleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis.
Auch einer Anhebung der Versicherungspflichtgrenze stehen wir ablehnend gegenüber. Die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung werden dadurch nicht gelöst. Zu bedenken ist weiterhin, dass den PKV-Versicherten aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Befreiungsrecht zusteht, so dass eine Einbeziehung in die GKV nicht ohne weiteres möglich ist. Nach einer Studie des Institutes der deutschen Wirtschaft bringt die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze kaum Entlastung für die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen. Nach dieser Studie dürften die Kassenbeiträge von derzeit durchschnittlich 14 Prozent bestenfalls um 0,15 Prozentpunkte sinken. Im ungünstigsten Fall rechnet die Studie sogar mit einer Mehrbelastung. Die Ankündigung von Bundesministerin Schmidt, die Versicherungspflichtgrenze anzuheben, treibt zurzeit scharenweise jüngere Menschen zu den Privatversicherern. Statt die angeschlagene GKV zu heilen, hat Bundesministerin Schmidt mit ihrer Ankündigung die finanzielle Situation der GKV verschlimmert.
Die Union lehnt die Pläne, den Versandhandel bei Medikamenten zuzulassen, nach wie vor ab. Das derzeitige Versorgungssystem mit Arzneimitteln in Deutschland ist effizient und vor allem sicher. Pläne, den Versandhandel von Arzneimitteln zuzulassen, sind vor dem Hintergrund der Arzneimittelsicherheit nicht zu akzeptieren. Die Arzneimittelversorgung in Deutschland ist durch das derzeitige System der öffentlichen Apotheken ausgezeichnet geregelt. Zudem ist es bei weitem kostengünstiger als in den meisten EU-Nachbarstaaten, in denen Versandhandel zulässig ist. Somit zieht das Argument nicht, Versandhandel wäre kostengünstiger. Eine Umsetzung der Versandhandelfantasien einzelner Krankenkassen würde zu einer Zerschlagung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken führen. Das kann niemand wollen.
Wir wollen die Versicherten und die Patienten stärken und deshalb die Transparenz im Gesundheitswesen in allen Bereichen entscheidend erhöhen. Die Patienten müssen über die Qualität der medizinischen Versorgung verständlich und umfassend unterrichtet werden. Über die Leistungen und deren Abrechnung soll den Versicherten eine Patientenquittung ausgestellt werden. Mit einer "intelligenten Versichertenkarte" auf freiwilliger Basis werden wir unter Berücksichtigung des Datenschutzes unnötige Doppelleistungen vermeiden.
Um den tatsächlichen Aufwand für medizinische Leistungen deutlich zu machen und erbrachte Leistungen besser zu kontrollieren, soll eine Wahlmöglichkeit zwischen Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip - ohne Vorleistung bei größeren Beträgen - geschaffen werden.
Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen als Anlage einen Auszug aus dem gemeinsamen Regierungsprogramm 2002 bis 2006 von CDU und CSU. Dieses Regierungsprogramm ist die Grundlage unserer Politik für die nächste Legislaturperiode. Dies gilt auch für den Bereich der Gesundheitspolitik.
Mit dem Kapitel "Gesundheit ist ein hohes Gut" hat die Union eine überzeugende Gesamtkonzeption für eine umfassende Strukturreform des Gesundheitswesens vorgelegt, die auf den Säulen Prävention, Wahlfreiheit, Wettbewerb und Transparenz aufbaut.
Zu Fragen der Statistik wenden Sie sich bitte an das Statistische Bundesamt und an das Bundesministerium für Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Markstahler
Anlage
<<Gesundheit ist ein hohes Gut Auszug.doc>>
Zu 1.
Unabhängig von ihrer konkreten Lage sind Kinder in Deutschland ein Armutsrisiko. Die Hauptursache für das Verarmungsrisiko von Menschen mit Kindern ist die Schwierigkeit, Kinder und Beruf zu vereinbaren. Ein großer Teil der Frauen mit Kindern ist deshalb nicht erwerbstätig oder arbeitet nur Teilzeit, so dass in diesen Familien ein wesentlicher Teil des Gesamteinkommens entfällt. Alleinerziehende werden bei Nichterwerbstätigkeit – z. B. in der „Elternzeit“ – direkt von Sozialhilfe abhängig. Deshalb muss die wichtigste politische Maßnahme gegen kindbedingte Armutsrisiken sein, die Vereinbarkeitsmöglichkeiten zu verbessern.
Als weitere notwendige Maßnahmen sieht unser familienpolitisches Konzept vor,
das Kindergeld zu einer Kindergrundsicherung auszubauen. In einem ersten Schritt soll es 210 € betragen. Eltern mit geringem Einkommen oder Sozialhilfe sollen es sofort in existenzsichernder Höhe erhalten;
die Eheförderung in eine Kinderförderung umzuwandeln – d.h. keine Steuerprivilegien für Ehepaare;
die Kosten für Kinder gleichmäßiger zu verteilen, so dass sie von allen solidarisch mit getragen werden. Deshalb müssen langfristig Betreuung und Bildung von der Krippe bis zur Hochschule gebührenfrei sein. Ebenso sollen Kinder öffentliche Einrichtungen (z. B. Schwimmbäder, Museen) und Fahrten im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr kostenlos nutzen können.
Zu 2.
Bei den Kosten, die die öffentlichen Haushalte direkt oder indirekt in Gestalt von Ausgaben oder Mindereinnahmen belasten, wird nur die registrierte Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Die Stille Reserve bleibt außer Betracht.
Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld sowie Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung der Arbeitslosengeldempfänger und muss auf die Beitragszahlungen der Arbeitslosen verzichten.
Den Bundeshaushalt belasten die Ausgaben für Arbeitslosenhilfe (einschließlich Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge). Hinzu kommt ein Teil der (höheren) Wohngeldzahlungen an Arbeitslose. Außerdem entstehen Mindereinnahmen bei direkten und indirekten Steuern, weil Unterbeschäftigung mit individuellen und gesamtwirtschaftlichen Einkommensverlusten verbunden ist.
Die Länder und Gemeinden sind am gesamtwirtschaftlichen Steueraufkommen beteiligt und müssen deshalb ebenfalls arbeitslosigkeitsbedingte Einnahmeverluste hinnehmen. Hinzu kommen bei den Ländern anteilige Aufwendungen für Wohngeld und bei den Gemeinden zusätzliche Sozialhilfeleistungen.
Belastet werden auch Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, weil für Empfänger von Arbeitslosengeld und -hilfe von der BA bzw. vom Bund geringere Versicherungsbeiträge gezahlt werden, als im Falle einer Beschäftigung dieser Personen aus deren Bruttoarbeitseinkommen abgeführt würden.. Es kommt hinzu, dass für Arbeitlose ohne Leistungsanspruch keine Beiträge gezahlt werden.
Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit 1999:
Ostdeutschland Deutschland
Registrierte Arbeitslose 1,34
Millionen 4,1 Millionen
Kosten pro Arbeitslosen 33.700 DM 36.700 DM
je
Arbeitslosengeldempfänger 37.700 DM 42.500 DM
je Arbeitslosenhilfebezieher 33.000 DM 35.600
DM
je Nicht-Leistungsempfänger 23.900 DM 28.900
DM
Gesamtfiskalische Kosten 45,3 Mrd. DM 150,3 Mrd. DM
davon
Ausgaben Arbeitslosengeld und
Arbeitslosenhilfe 24,5 Mrd. DM 72,3 Mrd. DM
Arbeitslosengeld-Leistung 8,7 Mrd. DM 25,5 Mrd. DM
Rentenversicherungsbeiträge 3,4 Mrd. DM 10,3 Mrd. DM
Krankenversicherungsbeiträge 2,4 Mrd. DM 7,1 Mrd. DM
Pflegeversicherungsbeiträge 0,2 Mrd. DM 0,9 Mrd. DM
Arbeitslosenhilfe-Leistung 5,4 Mrd. DM 16,1 Mrd. DM
Rentenversicherungsbeiträge 2,4 Mrd. DM 7,0 Mrd. DM
Krankenversicherungsbeiträge 1,7 Mrd. DM 4,9 Mrd. DM
Pflegeversicherungsbeiträge 0,3 Mrd. DM 0,6 Mrd. DM
Sozialhilfe 1,4 Mrd. DM 7,9 Mrd. DM
Wohngeld 0,3 Mrd. DM 2,0 Mrd. DM
Mindereinnahmen Einkommensteuer 7,5 Mrd. DM 26,4 Mrd. DM
Minderung indirekte Steuern 1,7 Mrd. DM 5,2 Mrd. DM
Mindereinnahmen Sozialbeiträge
Rentenversicherung (Saldo) 3,7 Mrd. DM 14,6 Mrd. DM
Krankenversicherung (Saldo) 2,7 Mrd. DM 10,1 Mrd. DM
Pflegeversicherung (Saldo) 0,3 Mrd. DM 1,3 Mrd. DM
Bundesanstalt für Arbeit 3,1 Mrd. DM 10,5 Mrd. DM
Zu 3.
Die PDS will das Solidarsystem erhalten und weiter stärken. Nur so ist es möglich, dass Jede und Jeder auch weiterhin die erforderlichen medizinischen Leistungen nach Bedarf erhalten kann.
Wir sind für einen vollwertigen Leistungskatalog, der alles nach dem medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand Notwendige umfasst. Seine Teilung in noch solidarisch getragene Grund- und individuell finanzierte Wahlleistungen bedeutet Teilprivatisierung des Krankheitsrisikos. Das lehnen wir ebenso wie steigende Zuzahlungen als unsozial und medizinisch kontraproduktiv ab.
Um die Beitragsstabilität zu gewährleisten, ohne steigende Kosten auf die Versicherten abzuwälzen und ohne das Versorgungsniveau zu gefährden, muss die Solidargemeinschaft schrittweise finanziell gestärkt werden. Nach unserer Auffassung können z. B. kurzfristig wichtige sozialpolitische Leistungen wie das Mutterschafts- und Entbindungsgeld aus Steuermitteln (Bundeszuschuss) finanziert und erhöhte Arzneimittelpreise sowie die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel gesenkt werden.
Zu 4.
Mittelfristig sollten die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf das Niveau in der Rentenversicherung erhöht und alle Bevölkerungsgruppen, auch Selbstständige, freiberuflich Tätige oder Beamte, die bisher privat versichert sind, in die GKV einbezogen werden.
Auf längere Sicht müssen nach unserer Auffassung Bund, Länder und Gemeinden in die Lage versetzt werden, gesundheitliche Leistungen wieder stärker als heute aus Steuermitteln mitzufinanzieren.
Darüber hinaus gilt auch für die gesetzliche Krankenversicherung: Wer ihren solidarischen Charakter bewahren will, muss Arbeitslosigkeit wirksam bekämpfen, berechtigten Tarifforderungen Raum geben und insgesamt den gesellschaftlichen Reichtum gerechter verteilen.
Zu 4. (unter 4. gibt es zwei Fragen)
Das Gesundheitswesen kann aus unserer Sicht nicht nur nach Kostengesichtspunkten betrachtet werden. Internet-Apotheken haben auch Nachteile.
Zu 5.
Das Anliegen medizinische Leistungen transparenter zu gestalten ist berechtigt. Ob eine Lieferbestätigung für ärztliche Leistungen das geeignete Mittel ist, müsste anhand konkreter Vorschläge geprüft werden.
„Auf
Grund des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246)
verordnet die Bundesregierung:...
21.
Bei Entwicklung, Auswahl, Erwerb und Änderung von Software sowie bei der
Gestaltung der Tätigkeit an Bildschirmgeräten hat der Arbeitgeber den folgenden
Grundsätzen insbesondere im Hinblick auf die Benutzerfreundlichkeit Rechnung zu
tragen:
1.
Die Software muß an die auszuführende Aufgabe angepaßt sein.
2.
Die Systeme müssen den Benutzern Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe
unmittelbar oder auf Verlangen machen.
3.
Die Systeme müssen den Benutzern die Beeinflussung der jeweiligen Dialogabläufe
ermöglichen sowie eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und deren
Beseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben.
4.
Die Software muß entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Benutzer im
Hinblick auf die auszuführende Aufgabe angepaßt werden können.“
Zu 1. und 2.
Tatsächlich ist der Verwaltungsaufwand sehr hoch. Der Bundesrechnungshof hat zahlreiche Beispiel überhöhter Verwaltungsaufwendungen aufgezeigt, die abgebaut werden könnten.
Zu 3. und 4.
Im Agrarbereich wenden die Industrienationen nach Berechnungen der OECD jährlich rund 360 Mrd. US-Dollar für Subventionen auf. Die daraus resultierenden Einnahmeverluste der Ökonomien des Südens werden gegenwärtig auf mindestens 100 Mrd. US-Dollar im Jahr geschätzt.
Zu 5. a)
Die Finanzhilfen des Bundes sinken von 1999 10,9 Mrd. € um 2,7 Mrd. € (24 v.H.) auf 8,2 Mrd. € im Jahr 2002.
In der mittelfristigen Finanzplanung sollen sie auf 6,5 Mrd. € sinken.
Die Steuervergünstigungen steigen im Zeitraum 1999 bis 2002 von 10,9 Mrd. € auf 13,2 Mrd. €. Ausschlaggebend sind die Ausnahmeregelungen von der neuen Stromsteuer und die Erhöhung der Mineralölsteuersätze.
Die Finanzhilfen, die ausschließlich für die neuen Länder bestimmt sind, sinken von 2,1 Mrd. € auf 1,6 Mrd. €. Steuervergünstigungen für die neuen Länder steigen von 1,6 Mrd. € auf 1,9 Mrd. €.
Finanzhilfen und Steuervergünstigungen
in Mrd. €
1999 2002
Verbraucherschutz, Landwirtschaft 2,0 1,7
Bergbau
Verstromungshilfen 3,9 2,9
Regionale Strukturmaßnahmen 1,7 1,6
Gewerbliche Wirtschaft allgemein 3,6 4,6
Ausnahmeregelungen Ökosteuerreform 1,8 4,6
Verkehr 0,9 1,3
Gewerbliche Wirtschaft insgesamt 21,8 21,4
Wohnungswesen 6,4 6,0
Zu 5. b
Damit wir nicht von Lkw-Schlangen überrollt werden, muss der Güterverkehr konsequent auf die Bahn verlagert werden, u.a. erreichbar durch eine richtig gemachte Lkw-Maut - für alle Lkw, auf allen Straßen und Einsatz der Mittel hauptsächlich für die Schiene.
Zu 7.
Ziel der PDS ist eine soziale und ökologische Energiewende, was den Verzicht auf Risikotechnologien und die Förderung regional angepasster Lösungen bedeutet. Die PDS hält an den Klimaschutzzielen zur Reduktion von Kohlendioxid (25% bis 2005, 40% bis 2020) fest. Dieses Ziel soll mittels Ausbau der Anteile von KWK und erneuerbaren Energien erreicht werden. Durch eine von allen Energieversorgern zu erfüllende Quote soll der Anteil an KWK ausgebaut werden.
Ein wichtiges Instrument zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien ist die kostendeckende Vergütung. Ziel einer Novellierung des EEG sollte daher die kostendeckende Vergütung für alle regenerativen Energieträger sein.
Eine Regulierungsbehörde soll dezentral getätigte Investitionen vor Preis- und Umwelt-Dumping schützen. Ohne Regulierung im Bereich Strom und Gas werden sich KWK und regenerative Energien auf Dauer nicht behaupten können. Ferner müssen Kleinbetriebe und private Haushalte durch eine gestärkte Tarifaufsicht vor überhöhten Energiepreisen geschützt werden.
Zu 8.
Eine ökologische Steuerreform muss zwei Hauptkriterien erfüllen: Sie muss ökologisch wirksam und sozial gerecht sein. Die rotgrüne Ökosteuer erfüllt diese Kriterien nicht. Soweit die zusätzliche Steuerbelastung der Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf Strom und Heizstoffe jeweils 500 € im Jahr übersteigt, gelten dafür auf 20 Prozent ermäßigte Ökosteuersätze. Die Stromsteuern bekommen sie zudem zurück, soweit zusätzliche Steuerzahlungen die Entlastung beim Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung um mehr als 20 Prozent übersteigen. Die Unternehmen – hier gibt es die größten Energieverbraucher - verdienen aber praktisch unbegrenzt an der Senkung der Lohnnebenkosten. Am Ende werden sie dadurch Netto mit rund 1,2 Milliarden € im Jahr entlastet. Bei RentnerInnen, SozialhilfeempfängerInnen und StudentInnen entfällt dagegen jeglicher Ausgleich. Das ist eine Umverteilung von unten nach oben, wogegen der Anreizeffekt für den ökologischen Umbau gegen Null tendiert. Der leichte Rückgang des Kraftstoffverbrauchs in den letzten zwei Jahren ist u. E. überwiegend den gestiegenen OPEC-Preisen und dem Dollarkurs geschuldet.
Die PDS fordert eine Neugestaltung der ÖSR. Diese muss folgende Kernpunkte beinhalten:
Ein sozialer Ausgleich für untere Einkommensgruppen sollte selbstverständlicher Bestandteil jeder ökologischen Steuerreform sein.
Die soziale Abfederung der Ökosteuern soll über Instrumente wie Steuerermäßigungen für niedrige Einkommen, Finanzierungszuschüsse für Job- und Arbeitslosentickets sowie für Energiesparinvestitionen im Haushalt, die Verbilligung der BahnCard und Ausweitung der Wochenend-Tickets, Bafög-Erhöhungen, Heizölzuschüsse, Wohngelderhöhungen sowie über die Erhöhung der Regelsätze für Sozialhilfe u.a.m. zu erfolgen.
Die Einnahmen aus der Erhebung von Ökosteuern sind zur Finanzierung eines ökologischen Umbauprogramms zu verwenden. An den Einnahmen des Bundes sind die Länder und Gemeinden so zu beteiligen, dass größtmögliche Effekte für den ökologischen Umbau und für die Schaffung von Arbeitsplätzen entstehen. Es geht insbesondere um den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs, die (Wieder-) Ausweitung der Bahn in die Fläche, den Einstieg in die Solarwirtschaft und um die deutliche Erhöhung der Energieeffizienz bei der Energieerzeugung und -umwandlung. Es geht weiterhin um die Ökologisierung der Landwirtschaft, die Regionalisierung von Wirtschaftskreisläufen, Altlastensanierungen sowie um Transferleistungen an die Länder des Südens.
Regenerative Energien sind von der Ökosteuer systematisch zu befreien, auf Atomenergie ist ein Risikozuschlag zu erheben
Wir regen an, innerhalb der europäischen Union eine EU-weite Besteuerung von Primärenergieträgern anzustreben, die mittelfristig die jetzige Besteuerung von einzelnen Energieerzeugnissen ersetzt. Somit wirken die Kosten dieser Steuer wettbewerbsneutral durch alle Wirtschaftsbereiche, womit der ökologische Lenkungseffekt der ÖSR deutlich erhöht wird.
Zu 1.
Zum Abbau der
Massenarbeitslosigkeit hat die PDS im Juli 2002 ein „Beschäftigungspolitisches
Programm“ vorgelegt. Die Realisierung der darin enthaltenen Vorschläge könnte
bis zum Jahr 2006 die Schaffung von 1,3 Millionen zusätzlicher Arbeitsplätze
zur Folge haben.
Die Grundüberlegung dieses Programms besteht in Folgendem: Nicht Deregulierung, Sozialabbau und Steuersenkung werden den notwendigen Umschwung am Arbeitsmarkt bewirken, sondern die Stärkung der Binnennachfrage vor allem durch Ausweitung der öffentlichen Investitionen in gesellschaftlich sinnvolle Bereiche und Umverteilung von Arbeit.
Im Einzelnen enthält das Programm folgende Maßnahmen:
1. Ausweitung öffentlicher Investitionen vor allem zum Ausbau des öffentlichen Verkehrssektors, für eine alternative Energiepolitik und für eine ökologische Agrarwende
2. Umbau der Wirtschaftsförderung hin zu einer gezielten Stärkung arbeitsplatzschaffender kleiner und mittlerer Unternehmen
3. Ausbau eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors vor allem im sozialen und kulturellen Bereich
4. Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungswesens
5. Umverteilung von Arbeit durch Abbau von Überstunden und Verkürzung der Wochenarbeitszeit
6. Qualifizierung und Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik
7. Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen
8. Maßnahmen, die den „Aufbau Ost“
Das Programm finanziert sich teilweise selbst durch Reduktion der Kosten der Arbeitslosigkeit. Ein weiterer Teil kann durch eine sozialgerechtere Steuerpolitik aufgebracht werden, indem die Umverteilung „von unten nach oben“ wieder umgedreht wird, indem vor allem Großunternehmen und Großverdiener wieder stärker zur Kasse gebeten werden.
Ausländische Spezialisten sollten nur unter solchen Bedingungen angeworben werden, wo nachweisbar auf dem hiesigen Arbeitsmarkt keine Arbeitskräfte für die entsprechende Aufgabe vorhanden sind. Allerdings sollten dann auch für sie die gleichen Rechte gelten wie für inländische Arbeitnehmer.
Zu 2.
Für ein halbes Jahr nur für
Arbeitslosengeld zu arbeiten, bedeutet Arbeit zum Nulltarif. Das ist nicht nur
ein Eingriff in die Tarifautonomie, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Diese Regelung widerspricht dem
bisher auch von Rot-Grün propagierten Grundsatz „Wer arbeitet, soll mehr haben
als derjenige, der nicht arbeitet“. Arbeitgeber könnten durch halbjährige
Auswechslung bei den PSA geliehener Arbeitsloser ihre Lohnkosten mühelos
erheblich reduzieren.
Alle gesetzlichen
Beschränkungen für Leiharbeit aufzuheben, bedeutet eine weitere Verdrängung
sozial geschützter Arbeitsverhältnisse. Die betriebliche Handlungsfähigkeit von
Betriebsräten und Gewerkschaften wird insbesondere durch Einschränkung ihrer
Rechte aus Betriebsverfassung und Tarifrecht aufgehoben. Betriebliche
Beschäftigungsrisiken werden so vom Unternehmen auf Beschäftigte und
Arbeitslose abgewälzt.
Die wesentlichen Probleme,
die Erwerbslose bei Existenzgründungen haben - mangelnde wirtschaftliche
Tragfähigkeit der Projekte und fehlende Qualifikationen - bleiben
unberücksichtigt. "Kümmerexistenzen, Pleiten und Schulden“ werden die
Folgen der „Ich-AG“ bzw. "Familien AGs" sein. Zudem ist das Konzept
der Familien-AG rückschrittlich, da
es auf untergeordnete Mithilfe von Ehefrauen zielt. Mitarbeitende Ehefrauen
sollen offenbar ohne eigenes Arbeitsverhältnis und eigene soziale Absicherung
im Alter im Niedriglohnsektor „beschäftigt“ werden.
Wenn Betriebe künftig zur
Hälfte „Ich-AGs“ statt reguläre ArbeitnehmerInnen beschäftigen können, wird
dies zur weiteren Verdrängung sozial geschützter Beschäftigung beitragen. Die
Selbstzahlung der Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberbeiträge) ist ein weiterer Schritt zum Ausstieg aus den paritätisch
finanzierten sozialen Sicherungssystemen.
Mit der Anhebung der
Verdienstgrenze für „Mini-Jobs“ in Privathaushalten (Haushaltshilfen und
Kinderbetreuung) auf 500 Euro im Monat wird insbesondere für Frauen die prekäre
Beschäftigung ausgeweitet. Der Vorschlag der Hartz-Kommission, diese
Beschäftigungsformen auszuweiten, folgt einem konservativen Frauen- und
Familienbild, das vom männlichen Familienernährer und zuverdienender Ehefrau
mit einem nicht existenzsichernden Billig-Job ausgeht. Zu erwarten sind zudem
Ausfälle in den Sozialversicherungseinnahmen. Durch die Steuerabzugsfähigkeit bei
Besserverdienenden kommt es zu weiteren Steuerausfällen.
Bei der
Einkommensteuer strebt die PDS einen Grundfreibetrag von 8.700 € an. Der
Spitzensteuersatz soll bei annähernd 50 % bleiben. Der Eingangssteuersatz auf
15 %
abgesenkt werden. Obgleich durch diese tariflichen Veränderungen auch hohe
Einkommen entlastet werden, liegt das Schwergewicht auf der Entlastung kleiner
und mittlerer Einkommen. Für Existenzgründungen ist eine befristete
Steuerbefreiung zu gewähren.
Im Rahmen der
Körperschaftsteuer ist der gegenwärtige Steuersatz von 25 % durch einen
gewinnabhängig steigenden Körperschaftsteuersatz zu ersetzen. Auch hierdurch
erreichen wir eine deutliche Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen.
Großunternehmen werden entsprechend ihrer hohen Gewinne stärker an der
Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt. Die Steuerbefreiung für den
Verkauf von Kapitalgesellschaften entfällt. Gewinne aus Spekulationsgeschäften
werden voll besteuert. Mit einer Devisentransaktionsteuer (Tobinsteuer) wird
der Spekulation auf den internationalen Finanzmärkten entgegengewirkt.
Im Steuerrecht
müssen die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungsprobleme kleiner und mittlerer
Betriebe stärker berücksichtigt werden. Dazu fordern wir unter anderem die
Ausweitung der umsatzsteuerlichen Istbesteuerung (Besteuerung nach
vereinnahmten Entgelten) Wir fordern einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für
Leistungen des Handwerks und des öffentlichen Verkehrs.
Die
Finanzpolitik der letzten Jahre hat zu einer katastrophalen Situation der
öffentlichen Haushalte geführt. Kommunen und Länder sind infolge zu drastischen
Einsparungen gezwungen. Da die Medienwirtschaft im starken Maße von
Fördergeldern abhängig ist, sind auch hier die Auswirkungen nicht zu übersehen.
Hinzukommt das die Reform des Stiftungsrechts angesichts der Aussetzung der
Vermögensteuer und der fast unwirksamen Erbschaftsteuer in Hinblick auf die
Erschließung zusätzlicher privater Gelder ins Leere läuft.
Zur Stärkung
der öffentlichen Finanzen ist die Erhebung der Vermögensteuer und die Reform
der Erbschaftsteuer notwendig. Dabei soll selbstgenutztes Wohneigentum
steuerfrei bleiben und für weiteres Vermögen angemessene Freibeträge gelten.
Mit dieser Reform der Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung schaffen wir
zugleich einen höheren Anreiz, gemeinnützige Zwecke zu fördern. Städte und
Gemeinden müssen durch eine Reform der Gewerbesteuer gestärkt werden.
Gesendet: Dienstag, 10. September 2002 10:36
An: 'Dietrich Krebs'
Betreff: AW: Fragen zum politischen
Leistungsvergleich an die dominierenden Parteien Deutschlands
Sehr geehrter Herr Krebs,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5.9.02, in der Sie zu
verschiedenen Politikfeldern Fragen stellen.
Als Referentin für Familienpolitik beziehe ich mich auf die
Frage 1 zur Sozial- und Gesellschaftspolitik.
Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich Sie an das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(www.bmfsfj.de <http://www.bmfsfj.de>) , da
mir diese Daten nicht zur Verfügung stehen.
Zur Frage 1 zur Gesellschaftspolitik vertritt die CDU folgende Position:
Die CDU akzeptiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts,
durch das das Lebenspartnerschaftsgesetz gültig bleibt. Aus Respekt vor dem
höchsten Gericht und auch aus Achtung vor den Menschen, die bereits im
Vertrauen auf dieses Gesetz ihre Partnerschaft haben eintragen lassen, wird
die Union im Fall einer Regierungsübernahme nach der Bundestagswahl im September
das Lebenspartnerschaftsgesetz weder aufheben noch in der Substanz verändern.
In dem bereits 1999 verabschiedeten familienpolitischen
Programm der CDU heißt es: „Wir respektieren die Entscheidung von Menschen, die
in anderen Formen der Partnerschaft ihren Lebensentwurf zu verwirklichen
suchen. Wir anerkennen, dass auch in solchen Beziehungen Werte gelebt werden
können, die grundlegend sind für unsere Gesellschaft.
Dies gilt für nichteheliche Partnerschaften zwischen Frauen
und Männern. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Wir
werben für Toleranz und wenden uns gegen jede Form von Diskriminierung. Wir
wollen prüfen, welche rechtlichen Hindernisse, die dem gemeinsamen Leben und
der gegenseitigen Fürsorge im Wege stehen, beseitigt werden können.“
Die CDU begrüßt ausdrücklich, dass mit dem jetzt durch das
Verfassungsgericht bestätigten Lebenspartnerschaftsgesetz eine Reihe
wesentlicher rechtlicher Hindernisse für gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaften dauerhaft beseitigt wurden. Dies wäre allerdings auch
durch eine bloße Anpassung bestehender Gesetze möglich gewesen.
Kern des von einigen unionsgeführten Ländern angestrengten
Normenkontrollverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht war das Bedenken,
die Ausgestaltung des Lebenspartnerschaftsgesetzes könne die in der Verfassung
verankerte besondere Stellung von Ehe und Familie als Keimzelle unserer
Gesellschaft gefährden. Das Verfassungsgericht hat diese Sorge in seiner
Mehrheit nicht geteilt. Gleichwohl lehnt die CDU eine weitestgehende
Angleichung anderer Lebensgemeinschaften an die Ehe ab. Die Union wird deshalb
bei den Beratungen über den zweiten Teil des Gesetzes
(Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz) dieser wichtigen Unterscheidung
vor allem im Steuerrecht und im Bereich der Sozialversicherungen besondere
Aufmerksamkeit schenken.
Darüber hinaus empfehle ich für alle Politikfelder das
Regierungsprogramm der CDU/CSU , das Sie unter www.regierungsprogramm.de
<http://www.regierungsprogramm.de>
finden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Gliedner
(Referentin für Familienpolitik)
Zu 1.
Es gibt keinen Grund, Lesben und Schwule von Rechten auszuschließen, die heterosexuelle Menschen haben. Deshalb sind die Rechtslücken zwischen der Eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Ehe umgehend zu schließen. Die Ehe ist vollständig für Lesben und Schwule zu öffnen und die rechtliche Sonderbehandlung von Lesben und Schwulen mittels der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu beenden.
Zu 2.
Die seit dem 11.9.2001 in Windeseile geschnürten „Sicherheitspakete“ haben mit Terrorismusbekämpfung im eigentlichen Sinne nichts zu tun. Entweder handelt es sich um aktionistische Schnellschüsse oder um uralte Vorschläge, die nun schnell aus der Mottenkiste geholt worden sind. Sie gaukeln vor, mehr Sicherheit zu schaffen, führen jedoch allenfalls zu gravierenden Einschränkungen von Menschen- und Bürgerrechten.
Die Sicherheitsapparate agieren mit Rasterfahndung und anderen Maßnahmen, als sei bereits der Notstand ausgerufen worden. Die Bundesregierung hat mit den Ländern bereits wenige Tage nach den Anschlägen ein ganzes Paket neuer Sicherheitsgesetze und -maßnahmen in Angriff genommen. Dazu gehören Gesetze, die schon lange vor den Anschlägen fertiggestellt bzw. geplant worden waren, wie die Abschaffung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht und der neue § 129b StGB.
Nur ein geringer Teil dieser Maßnahmen dient wirklich der Sicherheit, sofern überhaupt möglich, gegen eine Wiederholung dieser oder vergleichbarer Anschläge und der Ergreifung der Täter. Der mit Abstand größere Teil der "Sicherheitspakete" führt einzig und allein zu mehr Machtmitteln und Vollmachten für Polizei, Geheimdienste und Militär sowie zu einem Abbau von Bürgerrechten.
Die PDS fordert daher die Rücknahme der „Sicherheitspakete“.
Liberalität beruht auf Selbstbewusstsein. Und Grundrechte bewähren sich gerade in der Krise. Weder den Terroristen noch denjenigen, die die Anschläge für ihre Zwecke auszubeuten versuchen, sollten wir erlauben, die Bürger- und Freiheitsrechte zu ersticken. Wie sagte der Vater der amerikanischen Verfassung, Benjamin Franklin: „Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren.“
Zu 3.
Durch ein strenges
Gendiagnostik-Gesetz muss die Erhebung genetischer Individualdaten nachhaltig
begrenzt und in bestimmten Bereichen ausgeschlossen (Versicherungen,
Arbeitgeber) werden. Gesetzliche Regelungen sollen nach Ansicht der PDS darauf
gerichtet sein, die informationelle Selbstbestimmung aller Bürger zu
gewährleisten. Dies muss auch das Recht des Einzelnen auf Nicht-Wissen wirksam
einschließen. Der Grundsatz des informed consent ist konsequent einzuhalten.
Die Erhebung, Speicherung und Verwendung genetischer Individualdaten darf
keiner fremdnützigen Zweckbindung unterworfen sein. Flächendeckende genetische
Reihenuntersuchungen, die Einführung genetischer Chips und Gentests als
Regelleistung lehnen wir ab. Bis zu einem Gendiagnostik-Gesetz sollte ein unkontrolliertes
Wachsen des Diagnostik-Marktes durch ein Moratorium verhindert werden.
Selbstverpflichtungen sind nicht ausreichend und können fehlende gesetzliche
Regelungen nicht ersetzen.
Als sozialistische Partei in Europa sagt die PDS „Ja“ zur europäischen Integration. Dieses „Ja“ verbindet sie jedoch mit einer grundsätzlichen Kritik an deren jetziger Verfasstheit. Die PDS steht für wirtschaftliche Kooperation und Solidarität innerhalb und zwischen den Regionen statt Standortkonkurrenz. Sie setzt sich ein für eine an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Europas orientierten Wirtschafts-, Struktur-, Beschäftigungs- und Umweltpolitik statt einer Politik, die Arbeitslosigkeit, Sozialdumping und Sozialabbau fördert. Wir fordern, dass die Unternehmens- und Vermögensbesteuerung EU-weit harmonisiert wird, um Steuerdumping zu vermeiden. Das sind einige der Vorstellungen der PDS für ein alternatives Europa. Dieses Europa soll friedlich, sozial gerecht, demokratisch und umweltbewahrend sein. Wir wollen ein weltoffenes Europa mit offenen Grenzen für Menschen in Not und alle, die Europa besuchen wollen. Wir wollen ein Europa ohne Nationalismus und Fremdenhass, das sich als Teil dieser einen Welt versteht, das sich für sie verantwortlich fühlt und sie gemeinsam mit den Völkern und Staaten der anderen Kontinente gestaltet.
Deshalb sieht die PDS den seit März 2002 tätigen Konvent als Chance für den Beginn eines echten Demokratisierungs- und Reformprozesses. Sie wird aktiv dazu beitragen, dass dieser umfassende und tiefgreifende Reformvorschläge für die Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union vorlegt. Dazu gehört, dass die Grundrechtecharta der Union als Kern einer „europäischen Verfassung“ rechtsverbindlich wird. Dazu gehört auch, dass Wirtschafts- und Währungsunion neu ausgerichtet und durch eine Sozial-, Beschäftigungs- und Umweltunion ergänzt wird. Ferner fordert die PDS, die Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments und Mitgestaltungs- und Kontrollrechte der nationalen Parlamente auszuweiten. Wir wollen die aktive Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung und Entscheidung über die Zukunft Europas. Wir setzen uns für eine zivile Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine auf den internationalen Menschenrechtskonventionen basierende Innen-, Justiz-, Einwanderungs- und Asylpolitik der Europäischen Union ein.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Lackamp, Markus [mailto:markus.lackamp@cdu.de]
Gesendet: Freitag, 6. September 2002 10:59
An: 'dietrich.krebs@web.de'
Betreff: AW: Fragen zum politischen Leistungsvergleich an die
dominierenden Parteien Deutschlands
Sehr geehrter Herr Krebs, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse an den Positionen der CDU. Als Referent für Verteidigungspolitik möchte ich gerne zu Ihren Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Bundeswehr Stellung nehmen.
Frage "2. Stichwort Bundeswehr", a. :
Die CDU spricht sich gegen eine Berufsarmee aus und steht zum Prinzip der Allgemeinen Wehrpflicht. Zwar bedeutet die Wehrpflicht einen Einschnitt des Staates in das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung und auch der Zivildienst darf keine Begründung für die Aufrechterhaltung des Wehrdienstes sein, aber es gibt dennoch gute Gründe, die für die Aufrechterhaltung der Streitkräfte in dieser Form sprechen.
Die Wehrpflicht erfüllt eine wichtige Aufgabe bei der Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr. Viele Wehrdienstleistende entscheiden sich für die Offiziers- und Unteroffizierslaufbahn. So zeigt die Vergangenheit, dass etwa die Hälfte der Offiziers- und Unteroffiziersbewerber zuvor Wehrdienstleistende gewesen sind.
Damit können viele Bürger für eine Laufbahn als Zeit- oder Berufssoldat gewonnen werden, die der Bundeswehr vorher vielleicht sogar kritisch gegenüber gestanden haben. Diese Staatsbürger in Uniform tragen in größerem Maße zu einer Verankerung der Streitkräfte in der Demokratie bei, als es bei einem reinen Freiwilligenheer denkbar wäre. Die Wehrpflicht ist ein Beitrag zur Integration der Bundeswehr in Staat und Gesellschaft und bewirkt die Identifikation des Bürgers mit "seinen Streitkräften". In den vergangenen vierzig Jahren dienten über acht Millionen Männer in der Bundeswehr und trugen so dazu bei, das Prinzip des "Staatsbürgers in Uniform" Realität werden zu lassen. Der ständige Wechsel, die unterschiedlichen Ausbildungen und Interessen der Wehrdienstleistenden verhindern eine Fixierung der Bundeswehr nach innen und erfordern flexibles Denken in der Armee. Dies verhindert sturen Kommiss und militärisches Kastendenken.
Darüber hinaus garantiert die Wehrpflicht die sog. Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr. Während eine Freiwilligenarmee ihre Präsenzstärke nur unter größten Anstrengungen erhöhen kann - insbesondere wenn erhebliche Teile der Truppe ohnehin durch einen Einsatz gebunden wären -, besteht in der Wehrpflichtarmee die Möglichkeit, durch den Rückgriff auf Reservisten den Verteidigungsumfang schnell zu erhöhen. Auch wenn Deutschland momentan keinen großangelegten Angriff auf sein Territorium zu fürchten hat, haben die Kriege im ehemaligen Jugoslawien doch gezeigt, dass Europa nicht frei ist von jeder Bedrohung.
Sehr viele Wehrpflichtige bezeichnen ihre Dienstzeit bei der Bundeswehr als eine wichtige und positive Lebenserfahrung. Dieser Eindruck wird auch dadurch bestätigt, dass sich - wie bereits angesprochen - viele Wehrdienstleistende dazu entschließen, freiwillig länger zu dienen oder die Unteroffiziers- oder Offizierslaufbahn einzuschlagen.
Um die Rahmenbedingungen für den Wehrdienst zu verbessern, hat die CDU sich in den vergangenen Jahren auch nachhaltig dafür eingesetzt, die Wehrpflicht attraktiver zu gestalten:
Es ist richtig, dass sich zahlreiche Staaten für die Abschaffung der Wehrpflicht entschieden haben. Allerdings wird in diesen Ländern die Erfahrung gemacht, dass es zusehends schwieriger fällt, qualifizierten Nachwuchs für den Dienst in den Streitkräften zu gewinnen. So hat z.B. Spanien, wo die Arbeitslosenquote deutlich über der in Deutschland liegt, die Mindestanforderungen für die Einstellung von Soldaten deutlich senken müssen, weil keine ausreichende Zahl qualifizierter Bewerber zur Verfügung stand. Zudem hat man Bürgern lateinamerikanischer Länder, deren Vorfahren aus Spanien ausgewandert sind, das Angebot gemacht, in den Spanien Soldat zu werden, weil aus der einheimischen Bevölkerung heraus die in der Berufsarmee ohnehin schon reduzierten Personalansätze nicht eingehalten werden konnten. Frankreich, das ebenfalls zu einer Berufsarmee übergegangen ist, musste den Sold für Soldaten deutlich anheben - ein Grund war ebenfalls die Problematik der Nachwuchsgewinnung. Die USA verfügen zwar über eine funktionierende Berufsarmee, doch muss im amerikanischen Haushalt auch eine enorme Summe für die Personalgewinnung sowie für attraktive Rahmenbedingungen des Dienstes in den Streitkräften aufgewandt werden. Vergleichbar hohe Aufwendungen im Verteidigungsetat sind in Deutschland politisch nicht durchsetzbar und fiskalisch unmöglich. Die oftmals aufgestellte Behauptung, eine Berufsarmee sei kostengünstiger, ist also nach allen vorliegenden Erkenntnissen nicht zutreffend.
Die bisweilen angeführte ungleiche Behandlung junger Frauen und Männer ist ebenfalls kein zwingender Grund, den Wehrdienst aufzuheben. Auch wenn es für den persönlich Betroffenen schwer nachzuvollziehen ist, warum er als junger Mann zum Wehrdienst gezogen wird, während Frauen die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht haben, in der Bundeswehr Dienst zu tun, gab und gibt es gute Gründe, die für diese Regelung sprechen.
Aus juristischer Sicht besteht keine Notwendigkeit, den Wehrdienst für Männer aufzuheben, nachdem aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs die Öffnung der Bundeswehr bzw. des Diensts an der Waffe für Frauen erfolgt ist. Denn die Wehrpflicht für Männer ist ebenso wie das Postulat, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu fördern, Bestandteil des Grundgesetzes. Beide Artikel (3 und 12) genießen den gleichen Verfassungsrang. Daran ändert sich auch nichts, wenn Frauen seit dem vergangenen Jahr auf freiwilliger Basis in größerem Umfang als bisher in der Bundeswehr Dienst leisten können. Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem am 11. April 2002 veröffentlichten Urteil ausdrücklich bestätigt.
Allerdings möchte ich Ihnen auch hier eine politische Bewertung nicht vorenthalten. Die CDU unterstützt die Öffnung der Bundeswehr für Frauen. Sie plädiert zugleich für die Beibehaltung der Wehrpflicht für Männer. Diese den Männern auferlegte Pflicht sehen wir auch als Ausgleich dafür, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau in unserer Gesellschaft noch immer nicht in vollem Umfang realisiert werden konnte. Frauen werden in der freien Wirtschaft auf gleichen Stellen oftmals schlechter bezahlt als Männer. Die Karrierechancen von Frauen sind geringer als die gleichqualifizierter Männer. Ein Grund dafür ist die Mutterschaft, die dazu führt, dass Frauen für einen mehr oder weniger langen Zeitraum aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden müssen. Dies hat oftmals große Auswirkungen auf die so genannte Rentenbiographie von Frauen. Zudem tragen gerade Frauen eine Doppelbelastung durch Familie und Beruf. So sind es auch insbesondere die Frauen, die bei der Pflege von Familienmitgliedern der älteren Generation, insoweit diese noch in der Familie selber erfolgt, die größten Lasten tragen.
Betrachtet man diese gesellschaftlichen Ungleichgewichte, kann man die Wehrpflicht für Frauen nicht befürworten und auch nicht von einer Benachteiligung der Männer sprechen.
Nicht zuletzt sind und bleiben der Schutz von Freiheit, Menschenwürde und Recht die Angelegenheit und Pflicht aller Bürger. Der Begriff des Staatsbürgers umfasst eben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Allerdings unterliegt die Beibehaltung der Wehrpflicht stets der sicherheitspolitischen Analyse. Sollte diese z.B. ergeben, dass Deutschland als Mitglied der NATO und den daraus auch erwachsenden Verpflichtungen auf eine Armee mit Aufwuchsfähigkeit, d.h. der Rekrutierung von Reservisten, verzichten kann, ist eine grundlegende Debatte über die Beibehaltung der Wehrpflicht nötig.
Der ehemalige Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog hat hierzu auf der 35. Kommandeurstagung in München am 15. November 1995 ausgeführt:
"Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein allgemeingültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder Abschaffung und ebenso die Dauer des Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden können."
So lange aber die sicherheitspolitische Analyse
das Ergebnis hervorbringt, dass aufwuchsfähige Streitkräfte nötig sind, wird
sich die CDU Deutschlands weiterhin für die Wehrpflicht und die Belange der
Wehrdienstleistenden einsetzen.
Frage "2. Stichwort Bundeswehr", b. :
In dem gemeinsamen Regierungsprogramm 2002-2002 von CDU und CSU ("Zeit für Taten") wird gefordert:
Wir werden Europa stärken, jedoch nicht in Konkurrenz zu Amerika, sondern mit dem
Ziel, aus Europa einen verantwortungsfähigeren Partner bei der Wahrnehmung internationaler
Sicherheitsaufgaben zu machen. Nur gemeinsam mit Amerika können wir
den neuen Sicherheitsbedrohungen wirksam begegnen. Dafür muss der europäische
Pfeiler der NATO gestärkt werden. Wir halten es für unerlässlich, der gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik der EU auch gemeinsame Instrumentarien zur Verfügung
zu stellen. Dies erfordert eine abgestimmte Struktur, Ausrüstung sowie militärische
und politische Einsatzfähigkeit für die europäischen Streitkräfte. Nur dadurch
können schrittweise die europäischen Fähigkeiten wieder mit den amerikanischen
kompatibel werden. Die europäischen Krisenreaktionskräfte müssen endlich
einsatzfähig werden. Wir brauchen eine, europäische industrielle Basis. Die europäischen
Krisenreaktionsverbände sind ein erster Schritt auf dem Weg zur weiteren Integration
von europäischen Streitkräften. Wir streben deshalb im Rahmen der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) eine gemeinsame Streitkräfteplanung,
eine gemeinsame Rüstungspolitik sowie ein gemeinsames militärisches
Beschaffungswesen an. Dies schafft zudem in Zeiten knapper Haushalte wichtige
Synergien.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Lackamp
Referent für Verteidigungspolitik
****************************************************
Markus Lackamp
CDU-Bundesgeschäftsstelle
Bereich Politische Programme und Analysen
Klingelhöferstr. 8
10785 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 - 220 70 - 341
E-Mail: markus.lackamp@cdu.de
CDU im Internet: www.cdu.de
Zu 1.
Eine dauerhafte Friedensregelung lässt sich nicht durch Diktat des Stärkeren und Kapitulation des Schwächeren erreichen. Sie setzt die gleichberechtigte Teilhabe und die Berücksichtigung der legitimen Interessen aller Beteiligten voraus. Grundlage jeder friedlichen Lösung ist die Existenz zweier Staaten – Israel und Palästina -, die in gesicherten und international garantierten Grenzen existieren. Nur mit diesem Schlüssel kann der inakzeptable Terrorismus radikaler palästinensischer Gruppierungen isoliert werden.
Die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und Russland haben die Verpflichtung, durch politische und ökonomische Unterstützung den Friedensprozess voran zu bringen. Überlebenswichtig für das palästinensische Volk ist die Implementierung eines akuten Nothilfeprogramms. Ebenso erforderlich ist die effiziente Unterstützung beim Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur und der Wiederherstellung der Kapazitäten der palästinensischen Autorität, einschließlich entsprechender Sicherheits- und Polizeikräfte. Kernstück jeder Friedensregelung muss die umgehende Beendigung der israelischen Okkupation der palästinensischen und arabischen Territorien sein. Die nächsten Schritte müssen sein: Die Stationierung einer internationalen Präsenz auf dem Boden der Westbank und dem Gaza-Streifen zum Schutz der Zivilbevölkerung, zur Kontrolle der militärischen Deeskalation und zur Beförderung der gegenseitigen Vertrauensbildung;
Zu 2.
Die PDS lehnt den Umbau der Bundeswehr zu einer weltweiten Interventionsarmee und die dem zugrundeliegenden sicherheitspolitischen Konzepte, die 1999er NATO-Strategie und die Verteidigungspolitischen Richtlinien, ab. Wir wollen, dass der Bundeswehr-Auftrag strikt auf die Landes- und Bündnisverteidigung beschränkt bleibt. So sieht es die Verfassung in Art. 87a vor. Hinzu kommt: aktuelle und künftige sicherheitspolitische Herausforderungen lassen sich nicht mit militärischen Mitteln lösen; das sind die Rezepte des 19. Jahrhunderts, wohin sie führen, ist bekannt. Deutschland soll sein weltpolitisches Gewicht mit der machtpolitischen und militärischen Zurückhaltung einbringen, die ihm nach 1945 weltweite Anerkennung eintrug. Unser Land muss als fairer Partner und Motor für globale Gerechtigkeit, Interessenausgleich und zivile Konfliktlösung wahrgenommen werden. Der von Rot-Grün eingeschlagene sicherheitspolitische Kurs ist Irrweg und Rückschritt zugleich. Er wirft zudem schwerwiegende Verfassungs- und Völkerrechtsprobleme auf. Aus der günstigsten sicherheitspolitischen Lage der Geschichte, in der sich unser Land, EU und NATO befinden, ziehen wir den Schluss: 100.000 Soldaten sind genug. Denn selbst bei einer 65-prozentigen Abrüstung ihres Potenzials wäre die NATO jeder denkbaren Koalition noch 8-fach überlegen. Das gilt auch nach dem 11. September 2001, denn Terrorismusbekämpfung ist keine militärische Aufgabe, sondern eine Angelegenheit für die Strafverfolgungsbehörden. Die wichtigsten Eckpunkte unseres Bundeswehrkonzeptes sind
Aufhebung der sicherheitspolitisch nicht mehr zu begründenden Wehrpflicht,
Verzicht auf Beschaffung von Großwaffensystemen,
Keine Teilnahme an Einsätzen außerhalb ("out of area") des NATO-Vertragsgebietes,
Reduzierung des Verteidigungshaushalts um 50 Prozent innerhalb eines angemessenen Zeitraumes,
Einrichtung eines Konversionsfonds des Bundes mit den dadurch frei werdenden Mitteln. Diese sollen für den sozialverträglichen Abbau der Streitkräfte, für die zivile Umnutzung der Bundeswehrliegenschaften und Infrastrukturhilfen für ehemalige Bundeswehrstandorte eingesetzt werden.
Einrichtung eines Amtes für Abrüstung und Rüstungskonversion zur Planung und Gestaltung des Umbaus der Streitkräfte,
Übertragung ziviler Aufgaben von der Bundeswehr auf Zivileinrichtungen mit präsenten Kräften und Einrichtung eines Amtes für zivile Konfliktbearbeitung und -Prävention,
Reduzierung des Umfangs der Reserve,
Reform der Inneren Führung, um die Integration der Streitkräfte in die pluralistische Gesellschaft und die innere Demokratisierung der Bundeswehr zu verbessern,
Abbruch von Traditionen aus vordemokratischer Zeit (z.B.
Zapfenstreich, öffentliche Vereidigungen).
Langfristig streben wir die Abschaffung der Bundeswehr an und fordern den Ersatz militärischer durch friedliche Kapazitäten der Konfliktlösung.
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Kielmansegg Graf von,
Matthias
[mailto:matthias.kielmansegg@cducsu.de]
Gesendet: Donnerstag, 12.
September 2002 17:23
An: 'dietrich.krebs@web.de'
Betreff: Ihre Anfragen
hinsichtlich eines "Leistungsvergleiches"
Sehr geehrter Herr Krebs,
Sie haben u.a. die
CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages angemailt mit
der Bitte um Beantwortung
einer umfangreichen Liste von statistischen
Berechnungen. Ich möchte Sie
um Verständnis bitten, dass die
CDU/CSU-Fraktion als
derzeitige Oppositionsfraktion keinen Zugang zu den
Kapazitäten der
Ministerialverwaltung des Bundes hat und sich genauso wenig
wie jede andere
Oppositionsfraktion heute oder in den vergangenen Jahren in
der Lage sieht, diesen
Umfang an Daten kurzfristig, mitten in der Hochphase
des Wahlkampfes, zu
recherchieren. Unsere Kapazitäten sind zudem auf
aktuelle Themen wie die
Flutbewältigung, die Irak-Debatte und den Haushalt
2003 ausgerichtet, alles
drei Fragen, die im Interesses des ganzen Landes
keinen Aufschub dulden. Zur
Beantwortung Ihrer Fragen wären umfangreiche
Anfragen an die
Bundesregierung und die Einschaltung des wissenschaftlichen
Dienstes des Bundestages
notwendig, deren Antworten im ersten Fall schon aus
politischen Gründen, im
zweiten Fall aus Kapazitätsgründen, mehrere Wochen
dauern würden. Ihnen
Schnellschüsse zu liefern, kann weder im Interesse von
Ihnen noch von uns liegen.
Im gesetzgeberischen Gang des Parlamentes ist mit
drei Lesungen,
Ausschussberatungen und Expertenanhörungen ausdrücklich
vorgesehen, Gesetze, die auf
umfangreicheren Datenmaterialien basieren, mit
ausreichender Zeit zu
erarbeiten, um gerade solche "Schnellschüsse" zu
vermeiden. Ich bitte daher um
Verständnis, dass wir Ihre Anfrage beim besten
Willen nicht bis zu dem von
Ihnen gesetzten Datum beantworten können - und
dürfen im übrigen auf das
Regierungsprogramm, das Startprogramm von CDU und
CSU und die 7 Initiativen
zur Belebung des Arbeitsmarktes von
Ministerpräsident Dr.
Stoiber und Dr. Späth verweisen, die Sie auf den
homepages von CDU und CSU
finden.
Mit freundlichen Grüssen
Matthias Graf v. Kielmansegg
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: service1 [mailto:service1@csu-bayern.de]
Gesendet: Freitag, 6.
September 2002 14:48
An: dietrich.krebs@web.de
Betreff: Ihre Nachricht an
die CSU vom 5. 9. 2002
Sehr geehrter Herr Krebs,
für Ihre Anfrage vom 5.
September 2002 bedanken wir uns recht herzlich.
Jedoch erlauben wir uns
aufgrund der Tatsache, dass CDU und CSU ein
gemeinsames
Regierungsprogramm verabschiedet haben, auf die
Stellungnahme der CDU zu
verweisen. Das gemeinsame Regierungsprogramm
können Sie auch im Internet
unter www.regierungsprogramm.de abrufen.
Bitte unterstützen Sie den
gemeinsamen Kanzlerkanididaten von CDU und
CSU, Dr. Edmund Stoiber, am
22. September.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Finke
Servicecenter
CSU-Landesleitung
Politik und Parteiarbeit
_______________________
Franz Josef Strauß-Haus
Nymphenburger Straße 64 *
80335 München
Telefon: (089) 1243-600 *
Telefax: (089) 1243-699
E-Mail: Servicecenter@csu-bayern.de
Internet: www.csu.de
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: aleku [mailto:aleku@pds-im-bundestag.de]
Gesendet: Mittwoch, 11.
September 2002 11:42
An: dietrich.krebs@web.de
Betreff: Ihre fragen zum
Wahlprogramm
Wichtigkeit: Hoch
Bundestagsfraktion der PDS
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Bundestagswahl 2002
Sehr geehrter Herr Krebs,
vielen Dank für Ihr Interesse an den Auffassungen der PDS.
Anbei übermittle ich Ihnen Antworten der PDS auf Ihre Fragen. Gleichzeitig bitte ich Sie um Verständnis, dass ich Ihnen einige Fragen nach konkreten Zahlen nicht beantworten kann. Sie stehen in der Regel nur den Regierungsparteien zur Verfügung. Wir versuchen zwar immer wieder durch kleine Anfragen ( immerhin hat unsere Fraktion 1126 Kleine Anfragen gestellt ) auch an solche Daten zu kommen, aber die Auskunftsbereitschaft der Regierung uns gegenüber ist nicht so hoch.
Deshalb versuche ich aufzuzeigen, was wir generell an Transparenz zum Beispiel bei den Fragen 1 und 2 verbessern wollen.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Kotschi